Verkauf vor der Zwangsversteigerung
Der Eigentümer der kurz vor der Zwangsversteigerung stehenden Wohnung kam mit der Bitte auf uns zu, seine Wohnung für ihn noch anständig auf dem Markt zu platzieren und die Verhandlungen mit seiner Bank zu übernehmen, die den Versteigerungstermin bereits angesetzt hatte. Er war mit mehreren Raten in Rückstand geraten und war als Laie mit der anstehenden Versteigerung und den Verhandlungen mit dem Geldinstitut überfordert. Wir beurteilten das Objekt und die Lage und definierten einen möglichen, auf einen kurzen zeitlichen Horizont zu erzielenden Kaufpreis. Im Anschluss daran setzten wir uns mit der Bank des Verkäufers in Verbindung und verhandelten einen Aufschub des Zwangsversteigerungstermins unter bestimmten Voraussetzungen. Da es bei dem Objekt noch an einer Stellplatzzuordnung über die Änderung einer Teilungserklärung haperte, handelten wir mit der Bank einen Kompromiss aus, dass diese zuerst bedient werden und der Versteigerungstermin abgesagt werden konnte und auf der anderen Seite, mit dem Käufer der Immobilie, dass dieser den Stellplatz erst bezahlen musste, wenn dieser auch schlussendlich zugeordnet wurde. So konnten wir erreichen, dass der Verkäufer keine Zwangsvollstreckung in sein privates Vermögen erleiden musste. Auch die Neuzuordnung der Stellplätze begleiteten wir aktiv damit ein kurzfristiger zeitlicher Horizont gewährleistet werden konnte. Durch offene und zielgerichtete Verkaufsaktiväten fanden wir schnell einen Käufer und konnten die Kuh vom Eis holen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Vertragsbeteiligten in diesem speziellen Fall nicht namentlich genannt werden wollten.