Ratgeber: Erben und Erbengemeinschaft

Sie haben ein Haus oder eine Wohnung geerbt? Hier gibt es eine Menge an Dingen zu beachten über die wir sie in diesem Ratgeber informieren möchten:

Die erste Frage, die sie sich beim Erbe einer Immobilie stellen sollten, ist ob sie der Alleinerbe sind. Ebenfalls ist es oft so, dass im Grundbuch einer Wohnung Mietrechte oder Vormerkungen eingetragen sind von denen sie als direkte Nachkomme einer Person nicht unbedingt etwas wissen müssen oder können. Oberstes Gebot wäre also das Grundbuch zuerst zu prüfen. Der zweite Punkt bezieht sich auf das Testament der verstorbenen Person. Gibt es irgendwelche Dritte, die vom Testament begünstigt sind? Gibt es überhaupt ein Testament oder greift die gesetzliche Regelung?

Ist eine Person verstorben und man hat sich entschieden die geerbte Immobilie zu veräußern muss man erst bestimmte Dokumente beim Notariat beziehungsweise beim Grundbuchamt beantragen. Das Wichtigste ist die Eröffnungsniederschrift des Testaments, aus welchem hervorgeht wer die Begünstigten im Sterbefall sind. Ebenfalls benötigen Sie eine Sterbeurkunde des verstorbenen und natürlich das Testament. Alle Unterlagen sind im Original dem Notar beim Verkauf vorzulegen, da dieser nur bei Vorlage von Originalunterlagen über eine Urkunde verfügen darf.

Vorsicht: Wenn Sie eine geerbte Immobilie veräußern, greift die Erbschaftssteuer. Halten Sie hier am besten Rücksprache mit ihrem persönlichen Steuerberater, inwieweit sie von dieser Regelung betroffen wären bevor sie weitere Entscheidungen treffen. Hier gilt es zu unterscheiden, ob sie ein direkter Nachkomme oder ein etwas entfernter Verwandter der oder des Verstorbenen sind.

Auch stellt sich die Frage, ob sie alleine erben oder ob es sich um eine Erbengemeinschaft handelt. Bei einer Erbengemeinschaft ist es zu empfehlen, dass der Kaufpreis auf ein vorher definiertes Konto eventuell auch ein Treuhandkonto (Vorsicht: hier werden teilweise hohe Kontogebühren fällig) zu überweisen ist. Nach Gutschrift des Betrages kann dieser auf die jeweiligen Personen zu gleichen Teilen verteilt werden. Soll dies durch die Bank geschehen? Bekommt jeder den gleichen Betrag?

Gerne stehen wir Ihnen bei einer Beauftragung mit Rat und Tat zu Seite und übernehmen auch hier sämtliche Aufgaben in ihrem Auftrag die für eine Veräußerung durch ein Erbe notwendig sind.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dies nur als Leitfaden dienen soll und eine durch uns durchgeführte professionelle Beratung und Betreuung nicht ersetzt. Eine Haftung für durch fehlerhaft ausgeführte von uns hier empfohlene Tipps kann hier also leider nicht übernommen werden.